Generelle Informationen und Gebühren

Verschiedene Personen sitzen in der Wartehalle des Migrationsamts

Wo kann ich mich für das Schweizer Bürgerrecht bewerben?

Das Migrationsamt Basel-Stadt ist die erste Anlaufstelle für ausländische Staatsangehörige, die im Kanton wohnhaft sind und Schweizerin bzw. Schweizer werden wollen.

Einbürgerungsverfahren

Das schweizerische Einbürgerungsverfahren ist dreistufig und setzt die Einbürgerung in einer der drei Gemeinden (Basel, Riehen oder Bettingen) im Kanton Basel-Stadt sowie die Bundesbewilligung des Staatssekretariats für Migration (SEM) voraus.

Auf Gemeindeebene sind die Bürgergemeinden Basel, Riehen oder Bettingen, auf Bundesebene das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie auf kantonaler Ebene das Migrationsamt Basel-Stadt zuständig.

Schweizerinnen und Schweizer, die das Kantonsbürgerrecht von Basel-Stadt und das Gemeindebürgerrecht von Basel, Riehen oder Bettingen erwerben wollen, wenden sich direkt an die entsprechende Bürgergemeinde.

Die Aufnahme in das Bürgerrecht setzt weiter voraus, dass die Bewerberinnen und Bewerber

  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und sich im Alltag verständigen können (siehe Sprachkenntnisse);
  • am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen;
  • die Werte der Bundes- und Kantonsverfassung respektieren;
  • mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten und wichtigen öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bund vertraut sind;
  • am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen;
  • Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen;
  • keine Einträge im Strafregister oder laufende Verfahren aufweisen;
  • keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine haben;
  • in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben, ausser die bezogene Unterstützung wurde vollständig zurückerstattet.

Schwierige persönliche Verhältnisse werden im Einbürgerungsverfahren beim Sprachnachweis sowie bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung berücksichtigt.

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Verfahrensdauer und Ablauf

Das Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel eineinhalb bis zwei Jahre.

Das Migrationsamt Basel-Stadt prüft die Einbürgerungsvoraussetzungen, nimmt die vorgeschriebenen Abklärungen vor, führt Gespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern sowie mit deren im Gesuch eingeschlossenen Familienangehörigen und erstellt den Erhebungsbericht mit den notwendigen Informationen an Gemeinde und Bund.

Bei einer ordentlichen Einbürgerung folgt danach eine Einladung zu einem Gespräch durch die zuständige Bürgergemeinde. Nach Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung wird die Einbürgerung mit erfolgter Aufnahme in das Bürgerrecht des Kantons Basel-Stadt durch Beschluss des Regierungsrats wirksam.

Anmeldung

Für die persönliche Beratung steht Ihnen das Migrationsamt telefonisch (061 267 70 70) gerne zur Verfügung. Die Formulare sind auch online verfügbar.

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Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit

Die Schweiz lässt die doppelte Staatsbürgerschaft zu. Die Vertretung Ihres Herkunftslandes erteilt Auskunft, ob bei Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit Ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten werden kann.

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Bestätigung der Einbürgerung - Bestellung Bürgerrechtsnachweis

Der sogenannte Bürgerrechtsnachweis ist das Dokument über die Bestätigung der Einbürgerung, mit Namen und Einbürgerungsdatum. Schweizer Staatsangehörige können diese Bestätigung beim Zivilstandsamt online bestellen.

Der Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige muss beim Zivilstandsamt des Heimatorts (nicht des Wohnorts) bestellt werden.

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Gebühren ordentliche Einbürgerung

Die Kosten für die Einbürgerung sind rechtlich geregelt. Sie setzen sich zusammen aus eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Gebühren.

Die Bundesgebühr beträgt:

  • Fr.   50.– für Jugendliche unter 18 Jahren
  • Fr. 100.– für Einzelpersonen ab 18 Jahren
  • Fr. 150.– für Familien mit oder ohne Kind/er

Die kantonalen Gebühren betragen:

  • Fr. 600.– für Einzelpersonen unter 25 Jahren mit oder ohne Kind/er
  • Fr. 850.– für Einzelpersonen ab 25 Jahren mit oder Ohne Kind/er
  • Fr. 950.– für Ehepaare mit oder ohne Kind/er

EL-Bezüger erhalten die Hälfte der kantonalen Gebühren erlassen, vorausgesetzt eine aktuelle EL-Verfügung ist in den Gesuchsunterlagen beigelegt.

Die kommunalen Gebühren betragen

in Basel:

  • Fr. 700.–  für Einzelpersonen und Ehepaare unter 25 Jahren,
    mit und ohne Kind/er
  • Fr. 800.–   für Einzelpersonen ab 25 Jahren
  • Fr. 950.–  für Ehepaare mit oder ohne Kind/er
  • Fr. 950.–  für Einzelpersonen mit Kind/er

EL-Bezüger können einen Finanzierungsantrag für die Hälfte der kommunalen Gebühr der Stadt Basel beantragen.

Genaue Auskünfte erhalten Sie von der Bürgergemeinde der Stadt Basel.

in Riehen:

  • Fr. 1'000.– für Einzelpersonen unter 25 Jahren
  • Fr. 1'700.– für Personen ab 25 Jahren

Genaue Auskünfte erhalten Sie von der Bürgergemeinde Riehen.

in Bettingen:

  • Fr.    950.– für Einzelpersonen unter 25 Jahren
  • Fr. 1'400.– für Personen ab 25 Jahren

Genaue Auskünfte erhalten Sie von der Gemeinde Bettingen.

Gebührenbefreiung nach § 24 Abs. 2 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (BüRG)

In der Schweiz geborene Kinder und Jugendliche sind von den Kantons- und Gemeindegebühren befreit, wenn das Gesuch bis und mit 18 Jahren gestellt wird.

Es fallen lediglich die Bundesgebühren an:

  • Fr.   50.- bis Erreichung der Volljährigkeit
  • Fr. 100.- ab Volljährigkeit

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Gebühren erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung wird von den Bundesbehörden eine Gebühr von Fr. 900.-- erhoben.

Für die erleichterte Einbürgerung der Drittgeneration erhebt das SEM eine Gebühr von Fr. 500.- für volljährige Personen und Fr. 250.- für minderjährige Personen. Bei einer Ablehnung des Gesuches werden die Gebühren nicht erlassen.

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