Namensänderung

Namensänderung

Das Bevölkerungsamt ist für die Entgegennahme von Namensänderungsgesuchen zuständig. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen im Kanton Basel-Stadt Wohnsitz haben. Das ausführlich begründete Gesuch muss schriftlich eingereicht werden und amtliche Nachweise über Alter und Heimat beinhalten.

Damit ein Namensänderungsgesuch bewilligt werden kann, müssen gemäss Art. 30 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) achtenswerte Gründe vorliegen. Die ordentliche Namensänderung ist gestützt auf § 38 Abs. 1, II. Ziff. 1 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch kostenpflichtig.

Achtung:

Namenserklärungen sind beim Zivilstandsamt abzugeben.

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und unbürokratisch mittels einer Erklärung beim Zivilstandsamt ändern.

Informationen dazu finden Sie unter Bevölkerungsdienste und Migration - Erklärung Angabe Geschlecht (bs.ch).

Wenn Sie den Eintrag Ihres Geschlechts (und Ihres Vornamens) ändern lassen wollen, wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an das Zivilstandsamt: erklaerung@jsd.bs.ch


Weitere Informationen: