Soziale Sicherheit, Geld und Steuern

Schweizer Banknoten und Münzen

Versicherungen

Wenn Sie in der Schweiz Wohnsitz haben oder als Ausländer/in im Besitz einer befristeten Aufenthaltsbewilligung sind, müssen Sie sich in der Schweiz obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichern. Dieser gesetzlichen Pflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt nachzukommen: Versicherungsobligatorium

Entbindung des Krankenkassenobligatoriums
Gewisse Personen haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz zu Gunsten ihrer Krankenversicherung im Wohnstaat befreien zu lassen.
 

Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert sind Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen. Wenn Sie in Ihre Online-Suchmaschine „Vergleichsdienste“ eingeben, finden Sie verschiedene Versicherungsanbieter.

Steuern

In der Schweiz werden Steuern auf drei verschiedenen Ebenen erhoben: Vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden. Personen, die in Basel-Stadt ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, sind steuerpflichtig und müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen: Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt

Eine Ausnahme stellen ausländische Staatsangehörige dar, die im Kanton Basel-Stadt zwar ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, aber keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen. Sie bezahlen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit eine Quellensteuer: Informationen zur Quellensteuer

Grenzgänger/innen

Für grenzüberschreitende Fragen steht Ihnen die Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN gerne zur Verfügung.