Schwarzarbeitskontrolle an der Schweizer Grenze

Das Migrationsamt Basel-Stadt hat am Montag gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit eine koordinierte Kontrolle am Grenzübergang Lysbüchel durchgeführt. Dabei wurden acht Meldeverstösse nach Entsendegesetz festgestellt und zwei Personen konnten keine Arbeitsbewilligung vorweisen. Bei neunzehn weiteren kontrollierten Personen werden vertiefte Abklärungen vorgenommen, ob Verstösse gegen die Melde- und Bewilligungspflicht des Sozial- und Quellensteuerrechts gemäss Bundesgesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) vorliegen.

Unterstützt vom Grenzwachtkorps haben die Inspektorinnen und Inspektoren des Migrationsamtes und des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt den Einreiseverkehr von Frankreich von 6 bis 9 Uhr kontrolliert. Im Fokus der Kontrolle stand die Überprüfung der Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht. Dabei wurden insgesamt 49 Personen einer Kontrolle unterzogen.

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