Der Regierungsrat heisst eine Wahlbeschwerde gut

Der Regierungsrat hat gestern eine Wahlbeschwerde im Vorfeld des zweiten Wahlgangs zu den Ersatzwahlen eines Mitglieds des Regierungsrates und des Regierungspräsidiums vom 7. April 2024 im Hauptpunkt gutgeheissen. Fünf Mitgliedern des Riehener Gemeinderates wird die weitere Veröffentlichung eines Wahlinserates untersagt, das bereits einmal in der Riehener Zeitung erschienen ist. Die Veröffentlichung stellt eine unzulässige behördliche Einmischung in den laufenden Wahlkampf dar.

In der Riehener Zeitung erschien am 15. März 2024 ein Wahlinserat. Darauf waren die fünf Mitglieder des Riehener Gemeinderates Silvia Schweizer, Stefan Suter, Patrick Huber, Daniel Hettich und Felix Wehrli abgebildet, die eine Wahlempfehlung zugunsten der Kandidaten der anstehenden kantonalen Ersatzwahlen für das Regierungspräsidium bzw. den Regierungsrat Conradin Cramer und Luca Urgese abgaben. Dagegen ist am 19. März 2024 eine Wahlbeschwerde erhoben worden.

Der Regierungsrat heisst die Wahlbeschwerde im Hauptpunkt gut. Die Veröffentlichung stellt eine unzulässige behördliche Einmischung in den laufenden Wahlkampf dar. Die abgebildeten Gemeinderatsmitglieder treten im Inserat nicht als private Parteipolitiker auf, sondern in ihrer amtlichen Funktion. Das ergibt sich daraus, dass das Foto ausschliesslich Mitglieder des Gemeinderats zeigt, nur die Amtsbezeichnung und nicht auch die Parteizugehörigkeit genannt wird, als Kulisse für das Gruppenfoto gut erkennbar die Fassade des Gemeindehauses Riehen gewählt wurde und im Empfehlungstext Gemeindeanliegen angesprochen werden. Den betroffenen Mitgliedern des Riehener Gemeinderates wird die weitere Veröffentlichung des Wahlinserates untersagt, auch müssen sie das Inserat aus ihren persönlichen digitalen Kommunikationskanälen entfernen.

Beilage
Entscheid des Regierungsrates vom 26. März 2024 betreffend Wahlbeschwerde vom 19. März 2024

nach oben