Todesfall
![Person läuft in einem nebligen Wald in die Ferne.](/.imaging/mte/webbs-desktop/fixed-wide-var-height/dam/bdm/migrated/Zivilstand/Todesfall/Todesfall_2_497/jcr:content/Todesfall_2_497.jpg)
Für die Entgegennahme der Meldung eines Todesfalles und zur Vereinbarung der Bestattungsmodalitäten ist die Abteilung Friedhöfe Basel des Bau- und Verkehrsdepartementes zuständig.
Die Meldung des Todesfalles wird dem Zivilstandsamt intern weitergeleitet. Das Zivilstandsamt aktualisiert anschliessend das Familienbüchlein bzw. den Familien-/Partnerschaftsausweis und erstellt auf Verlangen eine gebührenpflichtige Todesurkunde (Fr. 30.–). Soll die Urkunde bei persönlicher Bestellung sofort ausgestellt werden, erfolgt ein Zuschlag von 50 %.